21.09.2026

Arbeitszeugnis nach der Kündigung: Anspruch, Fristen und Zeugnissprache

Wer kündigt, hat praktisch automatisch eine zweite Frage im Kopf: Wie komme ich an ein gutes Arbeitszeugnis? Der Anspruch darauf ist gesetzlich klar geregelt — die Tücken liegen im Detail.

Ihr Anspruch nach § 109 GewO

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es gibt zwei Stufen:

  • Einfaches Zeugnis: nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit.
  • Qualifiziertes Zeugnis: bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten.

Das qualifizierte Zeugnis bekommen Sie nicht automatisch — Sie müssen es ausdrücklich verlangen. Fordern Sie es am besten direkt in Ihrem Kündigungsschreiben an, das nimmt unser Generator als Option bereits mit auf.

"Wohlwollend, aber wahr"

Ein Zeugnis muss Ihrem beruflichen Fortkommen nicht im Weg stehen — es muss wohlwollend formuliert sein. Gleichzeitig darf es nicht schlicht unwahr sein. Dieser Balanceakt hat über Jahrzehnte eine eigene Zeugnissprache hervorgebracht.

Die Zeugnissprache: eine informelle Notenskala

Bestimmte Formulierungen haben sich als Code für Schulnoten etabliert — rechtlich nicht verbindlich, in der Praxis aber weit verbreitet:

  • "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" — sehr gut
  • "zu unserer vollen Zufriedenheit" — gut
  • "zu unserer Zufriedenheit" — befriedigend
  • "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" — ausreichend

Lesen Sie Ihr Zeugnis also nicht nur auf offensichtlich negative Sätze, sondern auch auf unauffällig gedämpfte Formulierungen.

Bis wann können Sie Ihr Zeugnis verlangen?

Der Anspruch verjährt zwar erst nach der regulären dreijährigen Verjährungsfrist, kann aber durch kürzere Ausschlussfristen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag deutlich früher verfallen — oft schon nach drei Monaten. Fordern Sie Ihr Zeugnis daher zeitnah nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses an, nicht erst Monate später.