Kündigungsfrist berechnen

Ermitteln Sie in wenigen Sekunden, zu welchem Datum Sie Ihr Arbeitsverhältnis frühestens ordentlich kündigen können — für den Standardfall, die Probezeit, ein Ausbildungsverhältnis oder eine fristlose Kündigung.

Gemeint ist das Datum, an dem der Arbeitgeber die Kündigung erhält — nicht das Datum, an dem Sie sie schreiben oder abschicken.

Wie die gesetzliche Kündigungsfrist funktioniert

Für die meisten Arbeitnehmer gilt die gesetzliche Grundfrist aus § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats — unabhängig davon, wie lange Sie schon im Betrieb sind. Die bekannten längeren, gestaffelten Fristen (bis zu 7 Monate) betreffen nur Kündigungen durch den Arbeitgeber. Während einer vereinbarten Probezeit verkürzt sich Ihre Frist auf 2 Wochen, kündbar zu jedem Kalendertag statt nur zum 15. oder Monatsende. Mehr Details dazu in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Probezeit.

Sind Sie in einem Ausbildungsverhältnis, gilt nicht § 622 BGB, sondern das Berufsbildungsgesetz — wählen Sie im Rechner „Ausbildungsverhältnis”, um die korrekten Fristen zu erhalten.

Häufige Fragen

Wie berechnet dieser Kündigungsfristrechner meinen Termin?

Der Rechner wendet § 622 BGB auf Ihre Angaben an: Beschäftigt seit, Vertragsart und ob Sie sich in der Probezeit befinden. Für die gesetzliche Grundfrist (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) zählt Ihre Beschäftigungsdauer für Arbeitnehmer nicht — anders als landläufig oft angenommen.

Warum ändert sich meine Frist nicht, obwohl ich schon lange dabei bin?

Die gestaffelten, längeren Fristen (1–7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit) gelten von Gesetzes wegen nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bleibt es bei 4 Wochen — außer Ihr Vertrag regelt ausdrücklich etwas anderes.

Kann ich mit diesem Rechner auch eine fristlose Kündigung prüfen?

Ja — wählen Sie „Fristlos” und geben Sie optional an, wann Sie vom wichtigen Grund erfahren haben. Der Rechner prüft dann automatisch die 2-Wochen-Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB.