Aufhebungsvertrag erstellen
Erstellen Sie einen Entwurf für eine einvernehmliche Vertragsbeendigung — als Verhandlungsgrundlage, nicht als unterschriftsfertigen Vertrag.
Bevor Sie unterschreiben:
Sperrzeit-Risiko: Ein Aufhebungsvertrag kann bei der Agentur für Arbeit zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen führen (§ 159 SGB III), wenn kein wichtiger Grund für die einvernehmliche Beendigung vorliegt.
Kein automatisches Widerrufsrecht: Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es für einen einmal unterschriebenen Aufhebungsvertrag grundsätzlich keine gesetzliche 14-tägige Bedenkzeit. Prüfen Sie den Entwurf sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.
Lassen Sie sich vor der Unterschrift von der Agentur für Arbeit zur Sperrzeit-Frage und im Zweifel anwaltlich beraten.
Vorschau
Aufhebungsvertrag zwischen
[Arbeitgeber]
und
[Arbeitnehmer]
Beendigung zum: [Datum]
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Dieser Entwurf ist eine unverbindliche Verhandlungsgrundlage, keine Rechtsberatung und kein fertiger, geprüfter Vertrag. Lassen Sie den finalen Text vor Unterschrift prüfen.
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag anbieten oder annehmen
Ein Aufhebungsvertrag kann bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen auslösen — und anders als bei Verbraucherverträgen gibt es kein automatisches Widerrufsrecht. Ausführliches dazu in unserem Aufhebungsvertrag-Ratgeber.
Häufige Fragen
Ist der erzeugte Entwurf schon ein gültiger Vertrag?
Nein — dieser Generator erstellt eine Verhandlungsgrundlage. Ein Aufhebungsvertrag wird erst durch die Unterschrift beider Parteien wirksam, und Details wie Abfindungshöhe oder Freistellung werden meist noch verhandelt.
Was ist der größte Unterschied zur Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag braucht die Zustimmung beider Seiten, während eine Kündigung einseitig erklärt wird. Dafür drohen beim Aufhebungsvertrag Nachteile beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit), die eine ordentliche Kündigung nicht auslöst.