Kündigung in der Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit gilt eine deutlich kürzere Kündigungsfrist als danach — und eine wichtige Besonderheit beim Termin.
2 Wochen, jeder Tag möglich
Nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit nur 2 Wochen. Anders als bei der regulären Kündigungsfrist ist sie nicht an den 15. oder das Monatsende gebunden — Sie können also an jedem beliebigen Tag kündigen, und die Kündigung wird exakt 2 Wochen später wirksam.
Wie lange darf die Probezeit sein?
Bei regulären Arbeitsverhältnissen maximal 6 Monate. Danach gilt automatisch die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. oder Monatsende). Für Ausbildungsverhältnisse gelten eigene, kürzere Regeln nach dem Berufsbildungsgesetz.
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen — und das kündbar zu jedem beliebigen Kalendertag, nicht nur zum 15. oder Monatsende wie nach der Probezeit üblich (§ 622 Abs. 3 BGB).
Wie lange darf eine Probezeit maximal dauern?
Bei regulären Arbeitsverhältnissen maximal 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Bei Ausbildungsverhältnissen gilt eine eigene Regel: 1 bis 4 Monate (§ 20 BBiG).
Muss ich in der Probezeit einen Kündigungsgrund nennen?
Nein, auch in der Probezeit ist keine Begründung erforderlich.
Gilt die 2-Wochen-Frist auch, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Ja, die verkürzte Probezeit-Frist gilt symmetrisch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.