Mietkündigungsfrist berechnen
Ermitteln Sie Ihren frühestmöglichen Kündigungstermin für Ihre Wohnung nach § 573c BGB — inklusive korrekter Berücksichtigung von Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.
Die 3-Werktage-Regel einfach erklärt
Geht Ihre Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zu, wirkt sie zum Ende des übernächsten Monats. Geht sie später zu, verschiebt sich der Termin um einen ganzen Monat — der Unterschied zwischen dem 3. und 4. Werktag kann Sie also einen kompletten Monat Miete kosten. Mehr dazu, inklusive der Schriftform-Pflicht, in unserem Mietkündigung-Ratgeber.
Häufige Fragen
Warum reicht die reine Kalenderrechnung hier nicht aus?
Weil § 573c BGB nicht an eine feste Wochenzahl anknüpft, sondern an den 3. Werktag des Monats — Samstage zählen mit, Sonn- und bundesweite Feiertage nicht. Dieser Rechner berücksichtigt das automatisch, inklusive beweglicher Feiertage wie Ostern oder Christi Himmelfahrt.
Gilt diese Frist auch, wenn ich schon 10 Jahre in der Wohnung wohne?
Ja — für Mieter bleibt die Frist unabhängig von der Wohndauer gleich. Nur beim Vermieter verlängert sie sich nach 5 und 8 Jahren.
Was, wenn meine Miete gerade erhöht wurde?
Nach einer Mieterhöhung steht Ihnen unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht mit kürzerer Frist zu (§ 561 BGB) — das bildet dieser Rechner aktuell nicht ab, prüfen Sie das im Einzelfall.